Alle Frauen mit Familienverantwortung haben Anspruch auf eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur. Mit der 2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreform sind diese Kurmaßnahmen zu Pflichtleistungen der Krankenkassen geworden. Nützliche Informationen, um eine Mutter-Kind-Kur zu beantragen, haben wir für Sie hier zusammengestellt.
1. Beratung
Sprechen Sie mit einer Beratungsstelle. Dort erhalten Sie die nötigen Informationen und Formulare.
2. Arzt
Sie gehen mit einem Attestformular zu Ihrem Arzt und lassen sich Ihre Krankheit und ggf. die Ihres Kindes schriftlich attestieren.
3. Antrag
Mit unseren Beratern besprechen Sie das Pro und Kontra einer Mutter-Kind-Kur. Gemeinsam füllen Sie den Kurantrag aus. Sie reichen Ihnen bei Ihrer Krankenkasse ein.
4. Antragsprüfung
Ihr Antrag wird geprüft und nach der Bewilligung steht Ihrem Kuraufenthalt nichts mehr entgegen. Bei Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen. Wir beraten Sie und unterstützen Sie dabei.
5. Kuraufenthalt
Die Beratungsstelle vermittelt Ihnen eine passende Kur-Einrichtung und gibt Ihnen weitere Informationen über den Termin und Ablauf.