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Mutter-Kind Kur 2023 beantragen: Ihr Weg zur Kur



Alle Frauen mit Familienverantwortung haben Anspruch auf eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur. Mit der 2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreform sind diese Kurmaßnahmen zu Pflichtleistungen der Krankenkassen geworden. Nützliche Informationen, um eine Mutter-Kind-Kur zu beantragen, haben wir für Sie hier zusammengestellt.

1. Beratung

Sprechen Sie mit einer Beratungsstelle. Dort erhalten Sie die nötigen Informationen und Formulare.

2. Arzt

Sie gehen mit einem Attestformular zu Ihrem Arzt und lassen sich Ihre Krankheit und ggf. die Ihres Kindes schriftlich attestieren.

3. Antrag

Mit unseren Beratern besprechen Sie das Pro und Kontra einer Mutter-Kind-Kur. Gemeinsam füllen Sie den Kurantrag aus. Sie reichen Ihnen bei Ihrer Krankenkasse ein.

4. Antragsprüfung

Ihr Antrag wird geprüft und nach der Bewilligung steht Ihrem Kuraufenthalt nichts mehr entgegen. Bei Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen. Wir beraten Sie und unterstützen Sie dabei.

5. Kuraufenthalt

Die Beratungsstelle vermittelt Ihnen eine passende Kur-Einrichtung und gibt Ihnen weitere Informationen über den Termin und Ablauf.

Mutter-Kind Kur beantragen: Wichtige Informationen

AWO Mutter-Kind-Klinik Lotte-Lemke-Haus

Lammertshörn 19 b
26427 Esens
Tel. 0 49 71/20 10
Fax 0 49 71/20 14 10
E-Mail
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